Mit HORSELIGHT sicher und ordnungsgemäß im Straßenverkehr
Wusstest du, dass es für dich und dein Pferd eine Vorgabe zur ordnungsgemäßen Beleuchtung gibt? Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) § 17 + § 28 …
… muss das Pferd mit einem weißen Licht nach vorne und einem roten Licht nach hinten gekennzeichnet sein.
… muss der Verkehrsteilnehmer (nicht der Reiter, sondern dein Pferd) beleuchtet sein.
… muss die Beleuchtung während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder sonstigen schlechten Sichtverhältnissen vorhanden sein.
Der Verpflichtung zur sicheren und ordnungsgemäßen Beleuchtung kommst du beim Reiten mit dem Vorderzeug + der Sattelhusse und beim Führen mit dem Vorderzeug + dem Bauchgurt nach. Diese Produkte von HORSELIGHT umfassen
– eine weiße Leuchte vorne,
– eine rote Leuchte hinten,
– die feste Montierung am Pferd und
– ein reflektierendes Einfassband.
Für noch mehr Sicherheit kannst du zusätzlich noch die Bein- und Armmanschetten bei dir anbringen.
Weiße Frontleuchte HORSELIGHT
– rote Leuchte inkl. Kabel zum Aufladen, Leuchtdauer bis zu 8 Stunden
– Blinklicht, dauerhaftes Licht und Strahlkraft durch Drücken des Knopfes einstellbar
– für das Vorderzeug
Größe: Einheitsgröße
Farbe: schwarz/weiß
Menge: eine Leuchte inkl. Kabel